Alle Bürgern, die keine Riester Rente abschließen dürfen, soll die Rürup-Rente als Basisversorgung für das Alter dienen. Die Rürup Rente existiert seit dem Jahr 2005. Damit soll es insbesondere Freiberuflern und Selbstständigen möglich sein, sich für das Alter abzusichern.
Besonderheiten der Rürup-Rente
Für eine Vielzahl von Freiberuflern und Selbstständigen lohnt sich das Modell der Rürup-Rente jedoch kaum. Die Bezeichnung Rürup-Rente stammt von dem Ökonomen Bert Rürup. Dieser hat in einer Kommission dieses Modell unter der Regierung Schröder erarbeitet. Die Rürup-Rente ist für all diejenigen gedacht, die keine Riester Rente abschließen dürfen. Entgegen der gesetzlichen Altersrente bieten nur private Anbieter die Rürup-Rente an. Die Höhe des einzuzahlenden Beitrags kann der jeweilige Sparer selbst bestimmen. Seitens des Staates erfährt der Sparer eine Förderung der Rürup-Rente durch Vergünstigungen in der Einkommenssteuer.
Steuerliche Vorteile ausschließlich während der Ansparphase
Die steuerlichen Vorteile gelten jedoch ausschließlich in der Zeit der Ansparphase. Daher ist die Rürup-Rente vor allem für diejenigen Personen interessant, die zwar einen guten, jedoch keinen Spitzenverdienst haben. Inwieweit steuerliche Vorteile während der Ansparphase gegeben sind, kann ein Steuerberater berechnen.
Bedingungen für Bezüge aus der Rürup-Rente
Da die Rürup-Verträge mit privaten Anbietern abgeschlossen werden, entstehen durch die Nutzung dieses Service Kosten. Für die steuerliche Förderung ist eine Zertifizierung der Tarife seit dem Jahr 2010 vom Bundeszentralamt für Steuern erforderlich. Hierfür müssen einige Bedingungen beachtet werden. So dürfen beispielsweise Bezüge aus der Rürup-Rente ausschließlich als eine lebenslange Rente gezahlt werden. Es können keinerlei vorzeitige Kündigungen oder Einmalzahlungen vorgenommen werden. Die Rürup-Rente wird erst ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt. Wurde der Rürup-Vertrag vor dem Jahr 2012 abgeschlossen ist eine Zahlung bereits ab dem 60. Lebensjahr möglich. Ansprüche, die aus der Rürup-Rente resultieren sind nicht vererb- oder übertragbar.
Keine höhere Rendite bei der Rürup-Rente
Aufgrund dieser recht unbeweglichen Bedingungen lohnt sich die Rürup-Rente für die Wenigsten. Ganz besonders auch dann nicht, sofern die Rürup-Rente in der risikoreichen fondsgebundenen Variation zum Abschluss kam. Die Höhe der Rendite bei der Rürup-Rente ist daher nicht höher als bei Rentenversicherungen, welche keine Förderung erfahren.